SYNDIKUS-STEUER­BERATER




WAS IST EIN SYNDIKUS-STEUERBERATER?

Der Syndikus-Steuerberater ist ein Steuerberater, der bei einem nicht berufsständischen Arbeitgeber (z. B. Unternehmen, Versicherung, Bank, Verband) angestellt ist. Bisher war dem Steuerberater eine Angestelltentätigkeit im Wesentlichen nur bei anderen Berufsangehörigen erlaubt.


Durch das Achte Steuerberatungsänderungsgesetz – in Kraft getreten am 12. April 2008 – ist es mir als Steuerberater nunmehr möglich, unter näher bestimmten Voraussetzungen auch als Angestellter von nicht berufsständischen Arbeitgebern tätig zu werden (z. B. als Angestellter in der Steuerabteilung einer Bank). Als Führungskraft leite ich die Hauptabteilung Steuern eines öffentlichen Versicherers in Deutschland. Daneben darf ich Sie selbstverständlich umfassend steuerlich im Rahmen meiner selbständigen Tätigkeit als bestellter Steuerberater beraten.



BERUFSRECHTLICHE GRUNDSÄTZE

Der Syndikus-Steuerberater ist, ebenso wie der in Vollzeit tätige selbständige oder angestellte Steuerberater in einer Steuerberatungsgesellschaft, an die im Steuerberatungsgesetz und der Berufsordnung dargelegten berufsrechtlichen Grundsätze gebunden, deren Einhaltung die Steuerberaterkammern beaufsichtigen. Im Mittelpunkt stehen dabei neben der Wahrung der Unabhängigkeit, die Eigenverantwortlichkeit, die Gewissenhaftigkeit und die Sachlichkeit. Sie stellen die Säulen des Berufsrechts dar, aus denen weitere Berufspflichten folgen. Hierzu gehören z. B. die Vermeidung von Interessenkollisionen.